Pfahlgründung Systeme

SYSTEM 1: STAHLROHRPFÄHLE

Stahlrohrpfähle zählen zu den (Voll-) Verdrängungspfählen nach DIN 12699.
Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass bei der Herstellung der Pfähle keine Bodenförderung stattfindet. Deshalb kann auf den Einsatz von Spül- und Verpressmaterialien komplett verzichtet werden. 

Sie haben keine Entsorgungskosten für gefördertes Bodenmaterial und
eine permanent saubere Baustelle.

 

Die Pfähle können in zwei unterschiedlichen Varianten abgeteuft werden:

-       Innenrammung: mit einem im Stahlrohr geführten Fallgewicht.

-       Kopframmung: mit einem am Pfahlkopf platzierten Schnellschlagbären.

Bei beiden ist der Pfahlfuß in der Regel durch eine Stahlplatte verschlossen.

In erschütterungssensiblen Bereichen - z.B. bei Arbeiten in unmittelbarer
Nähe filigraner Anlagen und Maschinen - werden offene Rohre eingebaut.
Die Erschütterungen werden damit auf ein kaum spürbares Maß reduziert.
Somit können die Arbeiten auch an höchst empfindlichen Orten den statischen Anforderungen entsprechend ausgeführt werden.


Mögliche Rohrdurchmesser:          108 mm bis 600 mm

Fallgewicht:                                       550 kg bis 1.500 kg

Minimale Arbeitshöhe:                   ≥ 1,80 m

Üblicher Rohrdurchmesser:          219 mm / 273 mm / 324 mm

SYSTEM 2: PRESSPFÄHLE

Presspfähle kommen bei bereits vorhandenen Schäden von baulichen Anlagen (beispielsweise durch Setzungen) oder bei zu unterstützenden Konstruktionen zum Einsatz.

Dabei werden einzelne Rohrsegmente mit Hilfe von hydraulischen Pressen im Boden abgeteuft. Die vorhandene und aufgehende Konstruktion (z.B. Fundament, Kellerdecke) wird als Gegengewicht bzw. Reaktionskraft genutzt.


Möglichste Rohrdurchmesser:     159 mm bis 403 mm

Presskraft:                                        bis 1.000 kN

Minimale Arbeitshöhe:                  90 cm

Üblicher Rohrdurchmesser:          159 mm / 219 mm / 273 mm